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450 Euro Grenze für Minijobs gilt ab 2013!

Minijober dürfen ab 2013 mehr verdienen

Veröffendlicht auf Rhein-Main-erleben.de am 13.11.2012


Mini-Job Rot auf Schwarz Ab Januar 2013 können Minijobber monatlich bis zu 450€ steuerfrei verdienen, bisher lag die sog. „Geringfügigkeitsgrenze“ bei 400 Euro. Das bedeutet nicht unbedingt eine Lohnerhöhung, die meisten Arbeitnehmer werden logischerweise wohl auch mehr arbeiten müssen wenn sie mehr verdienen wollen. Nach wie vor bleiben die Minijobber in der Kranken-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung versicherungsfrei. Anders als bisher werden sie allerdings künftig im Grundsatz rentenversicherungspflichtig! 3,9 Prozent ihrer Einkünfte werden dafür künftig an die Rentenversicherung abgeführt. Bei einem 450 Euro Job wären das 17,55 Euro im Monat. Bei einem Einkommen von 400€ im Monat wären es 15,60 Euro. Bekommt man 200 Euro im Monat vom Chef bezahlt werden 7,80 Euro fällig. Der sehr niedrige Eigenbeitrag wird zusätzlich zu den 15 Prozent die der Arbeitgeber aufbringen muss bezahlt. Wichtig ist, dass die Minijobber hierdurch den vollen Versicherungsschutz mit allen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich Reha-Maßnahmen, die Möglichkeit Riester-Renten Förderung zu bekommen oder auch die Möglichkeit Erwerbsminderrungsrente zu erhalten. Zwar kann die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung abgewählt werden, hiervon ist aber in den meisten Fällen abzuraten, da die Vorteile der Versicherung stark überwiegen.

Was ändert sich bei bestehenden Minijobs? Erst einmal nichts. Wenn bereits einen Minijob ausübt kann sich natürlich für die zusätzliche Rentenversicherung entscheiden. Die neue Geringfügigkeitsgrenze hat jedoch auch Einfluss auf andere Verdienstgrenzen. So steigen auch die Grenzen für die „Gleitzone“ in der es sehr niedrige Sozialversicherungsbeiträge gibt. Bisher lagen die Grenzen für die sog. „Midi-Jobs“ bei 400,01 bis 800,00 Euro, ab 2013 werden die Grenzen auf 450,01 bis 850,00 Euro angehoben. Frührentner können ohne Rentenkürzung voll von der Erhöhung profitieren. Sie dürfen ab Januar 2013 bis zu 450 Euro verdienen. Auch für Familienversicherte bringt die neue Regelung eine Erhöhung der Grenzen von 400 auf 450 Euro mit. Anders sieht es bei Studenten aus!! Studenten und Schüler die Bafög-Leistungen beziehen, dürfen nach wie vor nur 4800 Euro im Jahr verdienen (im Schnitt also 400 Euro im Monat) sie kommen nicht in den Genuss der neuen Regelung.