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Wurden die Rollenden Party-Räder ausgebremst?

Jede Bierbike benötigt nun eine Sondergenehmigung / Betreiber klagt!

Veröffendlicht auf Rhein-Main-erleben.de am 11.10.2010


Logo der Bierbike GmbH Stück für Stück schiebt sich ein ungewöhnliches Gefährt durch Düsseldorf. Die Stimmung auf dem Gefährt ist wirklich gut… Die der Autofahrer hinter ihm mies.

Bierbikes sind in über 36 Städten in Deutschland anzutreffen. Es wird für den feuchtfröhlichen Junggesellenabschied genau wie für den Partyspaß des Karnevalsvereins genutzt. In immer mehr Städten der BRD gibt es diese Partybikes. In Düsseldorf wurden die 16-Sitzer jetzt jedoch Verboten! Kein Betrieb mehr ohne Sondergenehmigungen der Stadt für jede einzelne Tour. Das ist dem Betreiber erstens ein zu hoher Aufwand ( für jede Fahrt Begründungen, was Strecke und Gefahrenlage angeht, schreiben) außerdem will die Stadt diese eh nicht erteilen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat nun Anfang Oktober der Stadt recht gegeben. (Aktenzeichen: 16 K 6710/09) Dieses Urteil kann bald Bundesweit Konsequenzen haben, denn viele Städte wussten bisher nicht wie man mit den Bierbikes umgehen sollte. Der Bierbike-Vermieter berief sich auf sein Recht, mit einem Fahrrad öffentliche Straßen nutzen zu dürfen. Außerdem dürften ja auch Kutschen die Straßen nutzen. Diese würden sogar wesendlich mehr Dreck und Stau verursachen. Die Richterin Ute Fischer sah dies alles anders. Sie entschied, dass die Fortbewegung bei den „rollenden Partytheken“ nicht im Vordergrund stehe und nur ein Nebeneffekt sei. Die Stadt sieht außerdem die Gefahr von herabfallenden Gläsern und Gästen. Aufbau und Erläuterung zum Bierbike / Partybike Der Bierbike-Betreiber argumentiert hingegen das es seit der Umsetzung der Idee keinen einzigen Unfall mit den 1100 Kilogramm schweren Konstruktionen gegeben hätte. Des weiteren Argumentiert man damit, dass die Gäste aus Plastikbechern trinken, der Alkoholausschank begrenzt sei, Schnaps gibt es gar nicht, und der Lenker immer nüchtern sei. Das Gericht konnte man damit nicht überzeugen. Mit der Entscheidung betrat man Neuland. Im Vorfeld gab es keinen vergleichbaren Fall. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat dem Betreiber schon einen Vorläufigen Rechtsschutz eingeräumt d.h. bis das Oberverwaltungsgericht entscheidet dürfen die Bierbikes weiter fahren.

Für den Betreiber könnte das Urteil überlebenswichtig sein. Immerhin beschäftigt er rund 100 Angestellte in seiner Kölner Bierbike GmbH und ein Bike kostet rund 20.000 Euro. Durch Steuern, Arbeitslohn, Betriebskosten und vieles mehr dauert es schon lange bis die 120 Euro die für eine Stunde Bierbike fahren gezahlt werden müssen, die Kosten wieder einspielen.